AEG Herd Elektroherd  Competence ES 200-M

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Im Unterforum Herd und Backofen - Beschreibung: Reparaturtipps für Elektroherde, Backofen, Grill, Fritteusen, Herdplatten, Glaskeramik, Kochfelder

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Autor
Herd AEG Competence ES 200-M

    







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Gerade angekommen


Beiträge: 3
Wohnort: An der Elbe
 

  


Geräteart : Elektroherd
Hersteller : AEG
Gerätetyp : Competence ES 200-M
Typenschild Zeile 1 : Typ 53 AAF 16 AO
Typenschild Zeile 2 : KD 611.410 526-114/863548
Kenntnis : keine Kenntnis der Materie
______________________

Hallo!

Mein Problem ist mir das 1. Mal vor ca. 1 Woche aufgefallen. Meine Freundin und ich wollten Nudelauflauf machen und haben den Herd vorgeheizt.

Als wir ihn nach einer Weile öffneten um den Nudelauflauf hineinzustellen, war er innen aber noch sehr kühl, das Heizlämpchen aber schon aus (beim einschalten sprang es definitv mit an). Ich habe den Regler des Backofens bis auf 0 zurückgedreht und erneut bis auf 220 Grad hochgedreht (also defakto einen "Neustart" durchgeführt). Dann funktionierte er wieder normal (das Heizlämpchen leuchtete wieder). Auch die letzten Tage hat er keine Schwierigkeiten gemacht.

Heute morgen wollte ich mir nun ein paar tiefgefrorene Brötchen aufbacken (sitz mit Grippe daheim). Aber heute blieb er noch kälter und das Heizlämpchen bleibt aus. Auch zurückschalten auf 0 hilft nichts. Die Herdplatten oben (ganz normale E-Herd-Platten) funktionieren einwandfrei!).

Ich muss dazu sagen: Der Herd ist Bestandteil der Einbauküche. Diese stammte vom Vormieter. Lt. Mietvertrag muss ich Defekte auf eigene Kosten beheben. Und da kommt das nächste Problem: Ich habe keinen Cent für eine solche Reparatur übrig. Deshalb möchte ich zuerst abklären an was es liegen könnte und woran es definitv nicht liegen kann, damit mich bei der Reparatur niemand übers Ohr haut. Ich tippe auf einen Defekt direkt hinter dem Temperatur-Drehrad des Backofens, da die rote Heizlampe nicht anspringt.

Gelegentlich brennt die Heizlampe aber, wenn ich den Backofen auf Oberhitze einstelle! Drehe ich wieder in den Temperaturwahlbereich zurück, geht die Heizlampe wieder aus.

Danke für Hilfe!

BID = 549773

sam2

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Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Moment mal:

Hast Du die Einbauküche dem Vormieter abgekauft oder ist sie mitgemietet oder hat man sie Euch ausdrücklich kostenlos zur Nutzung zur Verfügung gestellt?
Denn so wie von Dir geschildert, dürfte die mietvertragliche Regelung unwirksam sein...

Ansonsten:
Willkommen im Forum!

Technisch:
Deine Vermutung könne gut zutreffen - defekter Backofenthermostatregler (wenn trennbar, dann vielleicht nur dessen Schaltgruppe)



_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 18 Sep 2008 10:04 ]

BID = 549776

Herzfrequenz

Gerade angekommen


Beiträge: 3
Wohnort: An der Elbe

Der Vormieter hat den Herd mit Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung belassen.

Als ich einzog und das sah war ich auch sehr froh, da ich keine eigene Küche besitze. Ich war also damit einverstanden dass sie in der Wohnung bleibt. Ansonsten hätte ich sie komplett in meinem Keller einlagern müssen.

Was kann das denn kosten diesen Schalter/Regler/Thermostat oder was auch immer auszutauschen?

Ich habe schon Kontakt zu einem ortsansässigen Elektromeister aufgenommen. Ein netter alter Herr. Er nimmt ca. 25,- Euro die Stunde (inkl. Anfahrt, da er nur 1 km entfernt sitzt).

Käme nur noch der Preis für das Austauschteil dazu. Aber was kann das kosten?

BID = 549794

sam2

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Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ich kenne dieses Modell nicht.

Aber je nachdem, welches Teil nun genau defekt ist, mußt Du mit wenigen bis einigen zig EUR dafür rechnen. Zzgl. Einbau.


Zur entscheidenden Frage, wer zu zahlen hat:
Wem gehört nun die Küche?
Dem Vormieter???
Oder dem Vermieter?
Wie lautet die Formulierung im Vertrag GENAU?

BID = 549989

Herzfrequenz

Gerade angekommen


Beiträge: 3
Wohnort: An der Elbe

Das ist ja das verwirrende am Mietvertrag: Die Formulierung!

Sie lautet unter §1 Absatz 3 des Mietvertrages:

"Mitvermietet sind folgende Ausstattungsgegenstände:

Einbauküche
Die Pflege, Wartung und Instandhaltung der Einbauküche wird durch den Mieter übernommen.

Sie ist bei Beendigung des Mietverhältnisses unaufgefordert, vollzählig und in einem gepflegtem Zustand zurückzugeben."

Meines Erachtens und von dem was ich bisher in Rechtsforen gehört habe ist diese Formulierung aber unwirksam, da die Wartung und Instandhaltung durch die Miete bereits bezahlt wurde (Stichwort: mitvermietet).

Notfalls muss ich bei frag-einen-anwalt.de 20,- Euro investieren und mir eine verbindliche Rechtsauskunft holen.

BID = 550006

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

So sehe ich das auch!
Man kann auch beim örtlichen Mieterverein fragen, meist haben die nen Vertragsanwalt greifbar.

Also empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
Den Defekt dem Vermieter schriftlich anzeigen mit der Bitte um umgehende Reparatur. Dabei gleich ne Frist von 2 Wochen setzen.
Dann abwarten und Tee trinken...


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